Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer
Die konkreten Anforderungen an die Brandschutzhelfer sind in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 definiert. Darin werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung sowie praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben.
Die Ausbildung erfolgt gemäß DGUV I 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
Mindestens fünf Prozent (Empfohlen werden ca. 10%) der Beschäftigten müssen in jedem Unternehmen als Brandschutz- und Räumungshelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung ist regelmäßig alle 3-5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen Veränderungen im Betrieb sind kürzere Abstände vorzusehen.
Ein Ausbildungstermin wird sich in einem zeitlichen Rahmen von etwa 4 h bewegen.
Bei unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden folgende Themen behandelt:
Für die Praktische Übung sind festes Schuhwerk und des Wetters angepasste Kleidung von Nöten.
Alle für den Praxisteil notwendigen Materialien werden von Brandschutz Bennewitz mitgebracht.
Termin
09.04.2025
14:00 – 18:00 Uhr
Cottbus
Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer
Punkte
5 Fortbildungspunkte
Kurszeiten
14:00 – 18:00 Uhr
Ort
Cottbus
Gebühr
245,00 €Zielgruppe
Team
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Referent
Herr
Toni Bennewitz
Termin
09.04.2025
14:00 – 18:00 Uhr
Cottbus