Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum 8. April 2023
Die Maskenpflicht für Patienten und Besucher einer Zahnarztpraxis ist seit dem 8. April 2023 aufgehoben!
Zahnärzte sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr berechtigt, Schutzimpfungen gegen COVID-19 durchzuführen.