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eHBA – Informationen

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Elektronischer Zahnarztausweis (eZahnarztausweis)

Einführung

Ab sofort können Zahnärztinnen und Zahnärzte in Brandenburg einen Elektronischen Zahnarztausweis (eZahnarztausweis) in unserem kammereigenen Internetportal beantragen.

Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft. Zum 31.12.2020 ist der eZahnarztausweis Pflicht. Damit werden alle Leistungserbringer und Leistungsträger im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Daten über ein gesichertes Netz, die Telematikinfrastruktur (TI), austauschen. Hierfür ist es nötig, dass die unterschiedlichen Beteiligten im Netzwerk sich identifizieren können. Grundsätzlich ist der eHBA erforderlich, um sich bei der „SMC Typ B“ (Praxisausweis) zu authentifizieren.


Um die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, benötigen Zahnarztpraxen mit Einführung des Notfalldatenmanagements und des elektronischen Medikationsplans den eZahnarztausweis.

Ab 01.10.2021 soll die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) Pflicht werden. Auch hier werden Sie den eZahnarztausweis benötigen.

Der eZahnarztausweis enthält einen Mikrochip, der Authentifizierung (elektronische Identitätsprüfung), Verschlüsselung und eine qualifizierte elektronische Signatur bietet. Durch das integrierte persönliche Passfoto dient er zusätzlich als Sichtausweis.

Kartenanträge können ausschließlich über unser kammereigenes Antrags-Portal (Button unten) gestellt werden.

Wichtig: Für ein reibungsloses Verfahren ist es unerlässlich, dass die Zahnärztekammer über Ihre aktuellen Meldedaten sowie die beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde (ggf. Promotionsurkunde) verfügt!

Produktion

Produziert wird der personenbezogene Ausweis von dafür zugelassenen Anbietern, die den Ausweis mit den notwendigen Zertifikaten und dem Schlüsselmaterial ausstatten. Aktuell auf dem Markt zugelassen sind die Anbieter

  • D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
  • medisign GmbH
  • T-Systems International GmbH
  • SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG

Es ist möglich, dass Softwareanbieter unabhängig von der Telematikinfrastruktur zukünftig Nutzungsoptionen für den eZahnarztausweis entwickeln und anbieten werden. Denkbar wäre das elektronische Abzeichnen von Protokollen und anderen Dokumentationen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Bearbeitung von e-Rezepten.

Der Antragsweg

Schritt 1:

Sie füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Meldedaten Ihres Ausweisdokuments auf unserer Internetseite: Zahnärzte -> Mitgliederverwaltung -> Heilberufsausweis (eHBA) aus. Schon in diesem ersten Schritt wählen Sie Ihren Anbieter aus. Durch Aktivierung des Buttons „jetzt eZahnarztausweis bei der Kammer beantragen“ senden Sie Ihren Antrag an uns.

Schritt 2:

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages.

In der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob Ihre Antragsdaten mit den von uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person übereinstimmen. Ist dies der Fall, bestätigen wir dem von Ihnen ausgewählten Anbieter Ihre Mitgliedschaft in unserer Kammer.

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bearbeitungsinformation inklusive einer Vorgangsnummer.

Sollten bei der Prüfung Ihre Antragsdaten mit den von uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person nicht übereinstimmen, erhalten Sie per E-Mail entsprechenden Bescheid mit Informationen zum weiteren Vorgehen.

Schritt 3:

Mit dieser Vorgangsnummer können Sie auf der Internetseite des gewünschten Anbieters Ihren Antrag stellen.

Danach drucken Sie den Antrag aus und gehen damit zur Post für das Post-Ident-Verfahren. Die Identifikation wird durch die Post elektronisch Ihrem Anbieter übermittelt.

Sie selbst senden Ihren ausgefüllten Antrag zuzüglich Passbild an Ihren Anbieter.

Schritt 4:

Ihr ausgewählter Anbieter produziert Ihren eZahnarztausweis und versendet diesen an Sie. Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite der BZÄK: –> hier

Schritt 5:

Nachdem Sie Ihren eZahnarztausweis und einen PIN-Brief erhalten haben, müssen Sie die Zertifikate im Antragsportal des Anbieters online freischalten. Hilfestellung finden Sie auf den Service-Seiten des Anbieters.

Schritt 6:

Die Refinanzierung Ihres eZahnarztausweises erfolgt durch die KZV.

Ausführliche Informationen zur Refinanzierung finden Sie  –> hier.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartnerin

Inga Schulz
Referat Beitragswesen | Mitgliederverwaltung

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-14
ischulz@lzkb.de