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Was sagen Sie … zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst?

Was sagen Sie … zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst?

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Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst wird neu organisiert – siehe auch –>Neuordnung Bereitschaftsdienst.

Grundsätzlich sind alle ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen – rund 1.800 – zur Teilnahme verpflichtet, auch Kieferorthopäden. In den meisten Fällen wird sich durch diese Neuorganisation eine deutliche Verringerung der pro Behandler zu leistenden Dienste ergeben.

Der Bereitschaftsdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Zahnärzteschaft. Approbation und Zulassung berechtigen zur zahnärztlichen Behandlung – die Pflicht zur Notfallversorgung ist die Kehrseite dieses Privilegs.

Diese Verpflichtung trifft alle ambulant tätigen Kollegen gleichermaßen, unabhängig von deren Tätigkeitsschwerpunkt.

Die Gruppe der Kieferorthopäden hat den Wunsch geäußert, von dieser Pflicht befreit zu werden, unter anderem mit Verweis auf fehlende Ausrüstung und mangelnde Erfahrung im Notdienst.

Aus diesem Grund möchten wir ein Meinungsbild aller zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichteten Kollegen einholen, denn eine Befreiung einer Gruppe von Behandlern würde bedeuten, dass die verbleibenden Kollegen die zusätzlich anfallenden Dienste übernehmen müssten.

Deshalb möchten wir Ihnen ans Herz legen, Ihre Entscheidung mit Weitblick zu treffen und genau zu überdenken.

Um eine möglichst breit akzeptierte Lösung zu finden, bitten wir alle am Bereitschaftsdienst beteiligten Zahnärzte – einschließlich der Kieferorthopäden – über nachfolgende Frage abzustimmen.

Damit jeder Kollege nur einmal abstimmen kann, ist die E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld.

Das Präsidium der LZÄKB