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Praxisbegehung

Praxisbegehung

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Allgemeine Informationen

Im Land Brandenburg erfolgen Begehungen der Zahnarztpraxen sowohl durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) (2 Bereiche) als auch durch die regionalen Gesundheitsämter.

Ziel der Begehungen durch das LAVG ist dabei die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben:

in den Bereichen Medizinproduktegesetz, Medizinprodukteaufbereitung unter Berücksichtigung der RKI-Richtlinien und QM-Dokumentation entsprechend der angewandten Aufbereitungsverfahren
im Bereich Arbeitsschutz und Röntgen.

Die Gesundheitsämter überprüfen die Einhaltung der Vorgaben in den Bereichen:

  • Infektionsschutzgesetz,
  • Biostoffverordnung,
  • Arzneimittelgesetz,
  • Gefahrstoffverordnung und
  • Trinkwasser.

Hierbei werden jeweils auch Gebühren erhoben.

Bei Beratungsbedarf in Vorbereitung einer Begehung können die Praxen gern die Mitarbeiterinnen des Referats Praxisführung kontaktieren (siehe „Praxisberatung“). Hier sei besonders auf den Service der Praxisberatung „vor Ort“, also in der jeweiligen Praxis, verwiesen.

Eine Bitte in eigener Sache

Damit das Referat Praxisführung stetig über den Inhalt der Begehungen informiert ist, bitten wir um Übersendung der Kopien der Begehungsprotokolle, gern auch anonymisiert. Dies kann per Fax: 0355/3 81 48-48, per E-Mail oder auch per Brief: Landeszahnärztekammer Brandenburg, Postfach 100722 in 03007 Cottbus erfolgen.

(Foto: MQ Deutschland/LZÄKB)

Veröffentlichungen