Die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) wurde auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes des Landes Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts am 16. Februar 1991 gegründet. Sie ist die öffentliche Berufsvertretung für ihre rund 2.950 Mitglieder (Stand August 2020) und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).
Der Kammer gehören alle Zahnärzte an, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; ausgenommen sind Berufsangehörige, die innerhalb der Aufsichtsbehörde Aufsichtsfunktionen ausüben.
Zu den Aufgaben der Kammer (Selbstverwaltungsaufgaben) gehören:
- die Berufsinteressen zu vertreten und zu fördern und für die Erhaltung eines hochstehenden Berufsstandes zu sorgen,
- die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen zu überwachen,
- die Weiterbildung zu gestalten sowie die berufliche Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern, Fortbildungszertifikate zu erteilen und bei Bedarf Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren,
- den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in den sprechstundenfreien Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten sicherzustellen,
- auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander hinzuwirken, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln, und auf eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kammerangehörigen zu achten,
- bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln, soweit nicht andere Stellen zuständig sind,
- eine Fürsorgeeinrichtung für die Kammerangehörigen und ihre Familienmitglieder zu schaffen,
- An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Kammerangehörigen mit Namen, Gebiets-, Schwerpunkts-, Bereichsbezeichnung und Anschrift dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt zu übermitteln,
- Kammerangehörigen Heilberufsausweise auszugeben und sonstige Bescheinigungen auszustellen.
Zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Zahnärztekammer gehört darüber hinaus, die Qualitätssicherung zu fördern.
Hier ist zum einen die „Zahnärztliche Stelle nach § 17a Röntgenverordnung“ installiert.
Zum anderen stellt die Zahnärztekammer allen Zahnarztpraxen ein praxisinternes „Zahnärztliches QualitätsManamentSystem“ (Z-QMS) zur Verfügung.
Darüber hinaus ist die Kammer laut Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Ziel der Landeszahnärztekammer Brandenburg ist die Förderung der Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die Kammer unterstützt die Selbstbestimmung der Patienten und die freie Berufsausübung der Zahnärzte.