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Rahmenvertrag für die Restproteinbestimmung

Rahmenvertrag für die Restproteinbestimmung

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Die LZÄKB hat mit dem „Medizinischen Zentrallabor Altenburg“ einen Rahmenvertrag für die Restproteinbestimmung bis Ende 2024 geschlossen.

Die Restproteinbestimmung ist ein periodischer Nachweis für eine fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistung an Übertragungsinstrumenten.

Das akkreditierte MZLA stellt den Zahnärzten ein Probenentnahmeset sowie eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Den Test selbst führt die Praxis in Eigenregie durch und versendet die genommen Proben an das MZLA.

Nach der Laboranalyse erhält die Praxis einen aufbewahrungspflichtigen Prüfbericht.

–> Der Rahmenvertrag ist im ZQMS > Serviceportal > Praxisführung einsehbar.