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Vermehrte Inspektionen im Bereich des Arbeitsschutzes durch das LAVG und Abfragen durch die BGW

Vermehrte Inspektionen im Bereich des Arbeitsschutzes durch das LAVG und Abfragen durch die BGW

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Foto: Copilot
Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied | Yvonne Burri, Referat Praxisführung

Regelwerke sind für alle Betriebe, Institutionen usw. notwendig, somit auch für Zahnarztpraxen. Dadurch sind Normen vorgegeben, an die man sich als Praxisinhaber halten kann, aber auch muss.

Leider sind allerdings viele normative Vorgaben so weit überzogen, dass der Praxisinhaber den Sinn dieser Vorgaben nicht mehr verstehen und die Einhaltung dieser Vorgaben objektiv nicht mehr oder nur mit einem immensen zeitlichen und damit auch finanziellen Aufwand umsetzen kann.

Doch wie heißt es? Die Hoffnung stirbt zuletzt. Möglicherweise gibt es im Bereich Bürokratieabbau mit einer neuen Bundesregierung einen Durchbruch. Als Landeszahnärztekammer bleiben wir an diesem, alle Zahnarztpraxen frustrierenden Thema dran!

Die Landesregierung Brandenburg hat sich das Thema „Bürokratieabbau“ ebenfalls auf die Fahne geschrieben. Der Wirtschaftsminister unseres Bundeslandes, Daniel Keller, hat in einem persönlichen Gespräch zumindest erklärt, dass er diesem Problem sehr aufgeschlossen gegenübersteht – also schauen wir mal.

Nichtsdestotrotz sollte man sich an die derzeit bestehenden normativen Vorgaben halten, sonst drohen Sanktionen, denn:

– Die Verantwortung liegt beim Betreiber – Verstöße gegen bestehende Vorschriften werden je nach Schwere mit Sanktionen geahndet! –

Berufsgenossenschaft

Was viele Praxisinhaber nicht wissen: Auch die Berufsgenossenschaft ist nach formeller Rechtslage eine Verwaltungsbehörde und darf Bußgelder fordern, wenn Betriebe ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Eine nicht nachweisbare Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 kann durch die BGW im Rahmen der Verwaltungsgebührenordnung mit einem Strafgeld in Höhe von 500.-€ bis 25000.-€ belegt werden.

Ein guter Hinweis aus aktuellem Anlass!

Die Liste der mit der LZÄKB abgeschlossenen Verträge wird regelmäßig durch die BGW abgeglichen. Es ist also keine gute Idee, die LZÄKB als Vertragspartner bei der BGW zu benennen, wenn der Kammer kein gültiger Vertrag vorliegt.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die DGUV Vorschrift 2 sind für Zahnarztpraxen mit (auch nur einem) Angestellten ebenso verbindliche Vorgaben wie für Großbetriebe anderer Fachbereiche.

Die Arbeitsschutzbetreuung nach §5 ASIG ist Pflicht für jeden Arbeitgeber und gegenüber der Berufsgenossenschaft meldepflichtig. Jeder Arbeitgeber kann unter verschiedenen Betreuungsmodellen (siehe Artikel: BuS-Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 – den Arbeitsschutz mit der LZÄKB gut organisieren – ZBB 2/2023) wählen, je nachdem wieviel Zeit er in den organisierten Arbeitsschutz selbst investieren möchte.

Praxen ohne derzeitige Kooperationspartner im Arbeitsschutz können sich im Referat Praxisführung der LZÄKB über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen.

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz

Die Abteilung „Arbeitsschutz“ des LAVG Brandenburg inspiziert seit Anfang 2025 intensiv und flächendeckend zahnärztliche Praxen (Arbeitsschutzkontrollgesetz). Hauptthemenschwerpunkte sind die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften inklusive der zugeordneten und vollumfänglichen Dokumentation.

Die Landesbehörde beanstandet festgestellte Mängel. Die Schwere des Mangels entscheidet über das weitere Vorgehen der Behörde und erstreckt sich von einer mündlichen Verwarnung über einen Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeitenverfahren) bis hin zur Verfahrensübergabe an die Staatsanwaltschaft (Strafverfahren).

Die LZÄKB, Referat Praxisführung, bietet den Zahnarztpraxen in Brandenburg Unterstützung durch

  • BuS-Betreuung nach der DGUV V2-Vorschrift in allen Bereichen
  • Betriebsmittelprüfungen (Regalanlagen, Leitern und Tritte)
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Ansprechpartnerin

Yvonne Burri
Referat Praxisführung

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-28
yburri@lzkb.de