Die Gebührenordnung für Zahnärzte – Patienteninformationen
GOZ-Sprechstunde
Neben den Zahnärzten in den jeweiligen Beratungsstellen steht Ihnen ein Ausschussmitglied des Gebührenausschusses der LZÄK Brandenburg mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon:
Prüfung von Rechnungen
- Die Rechnung muss von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt aus dem Land Brandenburg erstellt worden sein.
- Anfragen zu Ihrem Versicherungstarif oder Fragen zum Umfang Ihres Versicherungsschutzes können wir nicht beantworten, da dies nicht in den Aufgabenbereich einer Landeszahnärztekammer gehört.
- Bitte stellen Sie Ihre Fragen bzw. Unklarheiten zu einer erstellten Rechnung immer zuerst an Ihren Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin. Bestenfalls können diese dort schon geklärt werden.
- Sollten dennoch Unklarheiten bzw. Zweifel an der Korrektheit der Rechnung verbleiben, senden Sie bitte Ihr Anschreiben und die betreffende vollständige Rechnung in Kopie (bitte keine Originale, die Unterlagen werden von uns einbehalten und nicht zurück gesandt!) zur Prüfung an die:
- Die Prüfung einer Rechnung erfolgt unsererseits nach den formalen gebührenrechtlichen Bestimmungen, da Angaben zum konkreten Behandlungsablauf in der Regel nicht beurteilbar sind. Unter Umständen müssen wir vom Zahnarzt bzw. von der Zahnärztin dazu eine schriftliche Stellungnahme erbeten; daher werden anonymisierte Rechnungen von uns grundsätzlich nicht geprüft. Darüber hinaus gehende Prüfungen sind nur als kostenpflichtiges Gutachten möglich.
Angebot: Interaktive Rechnung mit Erklärungen
Informationsblätter für Patienten
Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hält für Sie folgende Informationsblätter bereit:
Darüber hinaus hat die Bundeszahnärztekammer nachfolgende Informationsblätter für Sie erarbeitet.
Eine Übersicht zu den Kosten- und Versicherungsfragen finden Sie hier.


