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GOZ – privates Gebührenrecht

GOZ – privates Gebührenrecht

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Die Gebührenordnung für Zahnärzte – Patienteninformationen

GOZ-Sprechstunde

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg unterhält eine telefonische Sprechstunde zu Fragen bezüglich der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Ärzte (GOZ/GOÄ).

Neben den Zahnärzten in den jeweiligen Beratungsstellen steht Ihnen ein Ausschussmitglied des Gebührenausschusses der LZÄK Brandenburg mittwochs in der Zeit 
von 15:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon:
0355 3 81 48 10
zur Verfügung. Bitte verlangen Sie die GOZ-Sprechstunde.
 
Darüber hinaus geben Ihnen die folgenden Merkblätter zu gebührenrechtlichen Themen erste Informationen:
 

Prüfung von Rechnungen

Hinweise für Patienten, die eine zahnärztliche Rechnung durch die Landeszahnärztekammer prüfen zu lassen möchten:

 

  • Die Rechnung muss von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt aus dem Land Brandenburg erstellt worden sein.
  • Anfragen zu Ihrem Versicherungstarif oder Fragen zum Umfang Ihres Versicherungsschutzes können wir nicht beantworten, da dies nicht in den Aufgabenbereich einer Landeszahnärztekammer gehört.
  • Bitte stellen Sie Ihre Fragen bzw. Unklarheiten zu einer erstellten Rechnung immer zuerst an Ihren Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin. Bestenfalls können diese dort schon geklärt werden.
  • Sollten dennoch Unklarheiten bzw. Zweifel an der Korrektheit der Rechnung verbleiben, senden Sie bitte Ihr Anschreiben und die betreffende vollständige Rechnung in Kopie (bitte keine Originale, die Unterlagen werden von uns einbehalten und nicht zurück gesandt!) zur Prüfung an die:
LZÄK Brandenburg – GOZ-Ausschuss
Postfach 10 07 22
03007 Cottbus
bzw. per E-Mail 
  • Die Prüfung einer Rechnung erfolgt unsererseits nach den formalen gebührenrechtlichen Bestimmungen, da Angaben zum konkreten Behandlungsablauf in der Regel nicht beurteilbar sind. Unter Umständen müssen wir vom Zahnarzt bzw. von der Zahnärztin dazu eine schriftliche Stellungnahme erbeten; daher werden anonymisierte Rechnungen von uns grundsätzlich nicht geprüft. Darüber hinaus gehende  Prüfungen sind nur als kostenpflichtiges Gutachten möglich.

 

Angebot: Interaktive Rechnung mit Erklärungen

Eine private Zahnarztrechnung enthält zahlreiche Elemente, die für den Patienten häufig nicht selbsterklärend und eventuell sogar unverständlich sind. Deshalb hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine interaktive Grafik entwickelt, die die einzelnen Elemente einer privaten Zahnarztrechnung erläutert. Die interaktive Musterrechnung erklärt alle Elemente einer Rechnung und hilft zu verstehen, woraus sich eine private Zahnarztrechnung zusammensetzt und was die einzelnen Positionen bedeuten.
 

Informationsblätter für Patienten

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hält für Sie folgende Informationsblätter bereit:

Darüber hinaus hat die Bundeszahnärztekammer nachfolgende Informationsblätter für Sie erarbeitet.

 Eine Übersicht zu den Kosten- und Versicherungsfragen finden Sie hier.