Die Gebührenordnung für Zahnärzte – Patienteninformationen
GOZ-Sprechstunde
Neben den Zahnärzten in den jeweiligen Beratungsstellen steht Ihnen ein Ausschussmitglied des Gebührenausschusses der LZÄK Brandenburg mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon:
Prüfung von Rechnungen
- Die Rechnung muss von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt aus dem Land Brandenburg erstellt worden sein.
- Anfragen zu Ihrem Versicherungstarif oder Fragen zum Umfang Ihres Versicherungsschutzes können wir nicht beantworten, da dies nicht in den Aufgabenbereich einer Landeszahnärztekammer gehört.
- Bei Fragen zu Ihrer Rechnung fragen Sie bitte immer zuerst Ihren behandelnde/n Zahnärztin/Zahnarzt.
- Sollten dennoch Unklarheiten verbleiben, senden Sie bitte Ihr Anschreiben und die betreffende vollständige Rechnung in Kopie (bitte keine Originale, die Unterlagen werden von uns einbehalten und nicht zurück gesandt!) zur Prüfung an die:
- Die Prüfung einer Rechnung innerhalb der Patientenberatung kann lediglich nach formalen gebührenrechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden, da Angaben zum konkreten Behandlungsablauf in der Regel nicht beurteilbar sind. Darüber hinaus gehende bzw. umfangreiche Rechnungsprüfungen sind nur als kostenpflichtiges Gutachten möglich.
- Unter Umständen müssen wir von Ihrer/em Zahnärztin/Zahnarzt eine schriftliche Stellungnahme erbitten; daher werden anonymisierte Rechnungen von uns nicht geprüft.
Angebot: Interaktive Rechnung mit Erklärungen
Informationsblätter für Patienten
Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hält für Sie folgende Informationsblätter bereit:
Darüber hinaus hat die Bundeszahnärztekammer nachfolgende Informationsblätter für Sie erarbeitet.
Eine Übersicht zu den Kosten- und Versicherungsfragen finden Sie hier.