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Corona-Informationen – Stand 1. März 2023

Corona-Informationen – Stand 1. März 2023

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Bitte beachten Sie:

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit Corona nicht sofort alle eingehenden Telefonanrufe entgegengenommen oder die entsprechenden E-Mails beantwortet werden können.

Wir bitten Sie daher dringend, zunächst die hier folgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Alle Informationen werden ständig entsprechend neuer Gegebenheiten aktualisiert.

Die Mitarbeiterinnen der LZÄKB helfen Ihnen gern weiter, sollten danach noch wichtige Fragen offen sein.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ansprechpartnerin

Ulrike Besen
Referat Praxisführung

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-12
UBesen@lzkb.de

Ansprechpartnerin

Yvonne Burri
Referat Praxisführung

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-28
yburri@lzkb.de

Zuständiges Vorstandsmitglied

Dr. Harald Renner

Die folgenden Updates verlinken auf Textstellen innerhalb dieser oder einer anderen Seite:

Update 1. März: Testverordnung komplett gelöscht, da nicht mehr gültig

Update 23. Februar: Aktualisierung der kompletten Seite

Update 31. Januar: Vorzeitiges Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Stichworte

(in alphabetischer Reihenfolge)

Aktuelle Lage

Arbeitsschutz

Brandenburgische Gesetzgebung/Gesundheitsämter

Handlungsempfehlung DGZKM – Belastung durch Aerosole

Infektionsschutzgesetz

Meldung COVID-19 bei der BGW

Mundspüllösungen gegen Viren und Biofilm

Notfallbehandlung bei Covid- oder Quarantäne-Patienten im Land Brandenburg

Schutzimpfung

Schwangerschaft

Aktuelle Lage

–> zur Echtzeitkarte Coronaerkrankung weltweit

–> Covid-19-Erkrankungen in Deutschland (Übersicht)

Aktuelle Entwicklungen sind abrufbar unter

Infektionsschutzgesetz – Auswirkungen auf die Zahnarztpraxis

–> aktuelle Regelungen, die bis 7. April 2023 gültig sind

Brandenburgische Gesetzgebung/Gesundheitsämter

Mit Wirkung vom 1. März 2023 wurde die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung für das Land Brandenburg aufgehoben.

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Brandenburg:

–> Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

Übersicht Gesundheitsämter im Land Brandenburg:

–> Gesundheitsämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg

Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

–> STIKO-Empfehlung inklusive Empfehlung zur Auffrischimpfung

Foto: AdobeStock

Praxisbetrieb

Handlungsempfehlungen für die Zahnarztpraxen zum Umgang mit Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern

Die nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Handlungsempfehlungen für die Zahnarztpraxen zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind. Diese sind von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitet worden und stützen sich auf aktuelle Erkenntnisse der wissenschaftlichen Literatur.

–> zur S1-Leitlinie (Stand März 2022)

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufgehoben

–> Erläuterung der BGW

Hinweis:

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt nur für die Beschäftigten einer Zahnarztpraxis.

–> Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Schwangerschaft einer Mitarbeiterin

Die nachfolgenden Empfehlungen sollen eine Hilfestellung bieten, wie der Mutterschutz in Zeiten von SARS-Cov-2 umgesetzt werden kann. Hiervon betroffen sind insbesondere schwangere Mitarbeiterinnen, die beispielsweise im Rezeptions- und Abrechnungsbereich tätig sind. Im Bereich der Assistenz und Medizinprodukte-Aufbereitung werden schwangere Mitarbeiterinnen in der Regel sowieso nicht tätig sein.

Wesentliches Beurteilungskriterium ist, ob die schwangere Frau am Arbeitsplatz einem höherem Infektionsrisiko als die Allgemeinbevölkerung ausgesetzt ist. Die Landeszahnärztekammer Brandenburg empfiehlt für diesen speziellen Fall die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsarzt, um auch arbeitsrechtliche Konsequenzen auszuschließen.

–> Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen

Mundspüllösungen eliminieren SARS-CoV-2

Mundspüllösungen reduzieren die Viruslast im Mund-Rachenraum. Sie sollten deshalb sinnvollerweise am Beginn jeder zahnärztlichen Behandlung zum Einsatz kommen.

–> Diese Mundspüllösungen wirken gegen Corona und Biofilm (Dentalmagazin vom 02.03.2021)

Zahnärztliche Notfallbehandlungen …

… von an COVID-19 erkrankten bzw. in Quarantäne befindlichen Patienten im Land Brandenburg

–> zum Beitrag

Meldung bei COVID-19-Infektion in der ZAP bei der BGW

–> zum Link der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW)