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Hilfe für ukrainische Zahnärzte und anderes medizinisches Personal

Hilfe für ukrainische Zahnärzte und anderes medizinisches Personal

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Foto: proDente e.V.

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hat darüber Kenntnis erlangt, dass sich unter den ukrainischen Kriegsflüchtlingen auch Zahnärzte befinden. Damit diese in Deutschland ihre Arbeit weiter ausüben zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

1. Melden Sie sich beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Durchführung eines Sprachtestes an. Dieser ist erforderlich, um die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 13 Absatz 1 oder Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHK-Gesetz) zu erhalten: –> zum LAVG

2. Nach dem erfolgreichem Sprachtest ist die Beantragung der Berufserlaubnis beim LAVG möglich, wenn Sie außerdem eine Zahnarztpraxis (einen Arbeitgeber) zum Arbeiten gefunden haben.

Für anderes medizinisches Personal (wie zum Beispiel MFA oder ZFA) besteht  – bis auf das Röntgen – keinerlei rechtliche Voraussetzung, die der Berufsausübung entgegen stehen. Die Einschätzung obliegt allein den Praxisinhabern.