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Berufstätigkeit

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Inhalt

Referat Berufsbildung ZFA als zuständige Stelle

Ansprechpartnerin

Jaqueline Blasseck
Referat Berufsbildung ZFA

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-13
jblasseck@lzkb.de

Zuständiges Vorstandsmitglied

ZÄ Manja Schölzke

Die Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung wird von der jeweils zuständigen Stelle überwacht.

Zuständige Stelle ist nach dem Berufsbildungsgesetz in der Regel die für den Ausbildungsberuf oder den Ausbildungsbetrieb zuständige Kammer (im Falle der Zahnmedizinischen Fachangestellten die Landeszahnärztekammer Brandenburg – LZÄKB).

Die Kammern übernehmen auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) folgende zentrale Aufgaben:

  • sie prüfen, ob der Ausbildende (der gesetzlich Verantwortliche des Ausbildungsbetriebs) persönlich geeignet ist und über die notwendige Ausstattung verfügt;
  • sie prüfen, ob die Ausbilder in den Betrieben fachlich und persönlich geeignet sind (Ausbildereignungsprüfung);
  • sie tragen den Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein und liefern die Daten für die Ausbildungsstatistik;
  • sie beraten in allen Fragen der Berufsausbildung (Ausbildungsberater), auch in Fragen der Ausbildung behinderter junger Menschen oder bei Problemen und Konflikten während der Ausbildung (Ausbildungsabbruch);
  • sie richten Berufsbildungsausschüsse ein (mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschulen), die an allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsbildung beteiligt werden;
  • sie erlassen besondere Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung, so auch besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage von § 48 BBiG oder § 42b HwO;
  • sie richten Prüfungsausschüsse ein, die die Prüfungen abnehmen; kontrollieren zuvor, ob die vorgeschriebene Ausbildungszeit eingehalten wurde und das Berichtsheft vollständig geführt ist, und sie vergeben Zeugnisse über die Abschlussprüfungen.
 

Das Berufsbild Zahnmedizinische Fachangestellte/-r

Foto: JZD/LZÄKB

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) vom 4. Juli 2001 ist Grundlage des Ausbildungsberufes. Alle Auszubildenden tragen nach erfolgreicher Abschlussprüfung die Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r“ (ZFA).

Im Rahmen der Ausbildung werden Ihnen relevante Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, damit Sie die vielseitigen Arbeitsaufgaben in der Praxis erfüllen können.

Gegenstand der Berufsausbildung:

  • Praxisorganisation und -verwaltung
  • Kommunikation, Information und Datenschutz
  • Qualitäts- und Zeitmanagement
  • Patientenbetreuung
  • Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
  • Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung
  • Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Materialbeschaffung und -verwaltung
  • Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen und Rechnungswesen
  • Röntgen und Strahlenschutz und vieles mehr

Grundvoraussetzung für die Arbeit in einer Zahnarztpraxis ist ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Als Praxismitarbeiter/in haben Sie vielfältige und interessante Aufgaben.

Testen Sie sich selbst!

Sie suchen einen abwechslungsreichen Beruf mit Perspektiven zum Aufstieg? Dann wäre der Beruf Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r (ZFA) genau das Richtige für Sie!

Weitere Informationen von A bis Z

Unter der Leitung der Praxisinhaber arbeiten Fachkräfte mit verschiedenen Qualifikationen eng zusammen. Im Mittelpunkt stehen die zahnärztliche Tätigkeit und die Assistenz bei der Patientenbehandlung. Darüber hinaus werden heute vielfältige Anforderungen an eine Zahnarztpraxis gerichtet:
 

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ausnahmegenehmigung: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge

Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer

Delegationstabelle als Empfehlung für das Land Brandenburg

Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung

Entgeltübersicht für ZFA

Keine Angst vor HIV, HBV und HCV!

Mutterschutz in Zahnarztpraxen

Sachkenntnis Medizinprodukteaufbereitung

Schülerpraktikum in der Zahnarztpraxis

Schwangere Praxismitarbeiterin

Urlaubsansprüche

 
 

Kurzfilm „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV“

Erklärvideo für Praxispersonal gibt Tipps und zeigt: Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind unnötig.

Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit HIV und den Hepatitis-Viren HBV oder HCV kommt es immer wieder zu Fragen. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) haben deshalb ein kurzes Erklärvideo für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei Youtube eingestellt. Es zeigt: Die meisten Sorgen vor einer eventuellen Übertragung im Praxisalltag sind unbegründet.

Bei Einhaltung der üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen besteht keine Infektionsgefahr für das Praxisteam oder für Patienten. Bei Arbeitsunfällen, zum Beispiel Stich- oder Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten, kann ein potentielles Ansteckungsrisiko durch Sofortmaßnahmen oder eine Post-Expositions-Prophylaxe minimiert werden. Die meisten HIV-Patienten sind zudem aufgrund wirksamer Therapien nicht mehr infektiös.

Interessante Fakten, wichtige Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben beide Organisationen außerdem in der Kurzbroschüre „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV! Informationen für das zahnärztliche Behandlungsteam“ zusammengestellt.

So sollen unbegründete Infektionsängste abgebaut werden und eine professionelle und diskriminierungsfreie Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen wie HIV, HBV und HCV sichergestellt werden.

Die Broschüre steht online auf der Seite der DAH zum Abruf.