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Röntgen

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Alle fünf Jahre sind für Zahnärzte und ausgebildete Praxismitarbeiter Aktualisierungskurse zum Strahlenschutz gesetzlich vorgeschrieben. (Foto: MQ Deutschland/LZÄKB)

Strahlenschutzkurse

… zur Aktualisierung bzw. zum Grundkurs:

  • der Fachkunde im Strahlenschutz (für Zahnärzte) sowie
  • Kenntnisse im Strahlenschutz (für ZFA)

Die geltende Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) schreibt die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (für Zahnärzte) und die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (für Zahnmedizinische Fachangestellte) mindestens alle fünf Jahre vor.

Sollte diese Aktualisierung der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz nicht erfolgen, erlischt diese und muss völlig neu erworben werden.

Termine finden Sie unter anderem bei den folgenden Anbietern:

Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB)

–> Termine für Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte
(Kategorie Röntgen/Strahlenschutz)

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anne Neubert, LZÄKB

Philipp-Pfaff-Institut

–> direkt zu den aktuellen Terminen für Zahnärzte

–> direkt zu den aktuellen Terminen für Zahnmedizinische Fachangestellte

Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung in Berlin

–> zu den Terminen der Landesanstalt