Pressemitteilung der KZVLB und LZÄKB vom 25. März 2022
Die brandenburgische Zahnärzteschaft stellt sich den Herausforderungen der ukrainischen Flüchtlingsbewegung und unterstützt diese nach Kräften. Zum einen werden ukrainische Flüchtlinge in brandenburgischen Zahnarztpraxen vom ersten Tag an nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt. Zum anderen bieten sich ukrainischen Zahnärzten und Zahnärztinnen sowie ukrainischem Praxispersonal Beschäftigungsmöglichkeiten in brandenburgischen Zahnarztpraxen.
Außerdem unterstützt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) die Spendenaktion eines ukrainischen Kollegen mit Sach- und Geldspenden aus dem Kollegenkreis. Die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) hat darüber hinaus über verschiedene Initiatoren von Hilfsaktionen umfangreiche Mundpflegeartikel gespendet.
Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstands der KZVLB sagt: „Ukrainerinnen und Ukrainern, die aufgrund des grausamen Krieges ihr Land verlassen müssen, helfen wir im Rahmen des Möglichen gerne und bieten gute Perspektiven an.“
Für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland müssen sich ukrainische Zahnärzte über das Landesamt anmelden, um nach einem Sprachtest die Berufserlaubnis nach § 13 Absatz 1 oder Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde erhalten zu können. Der Sprachtest wird durch die LZÄKB durchgeführt, wenn das Landesamt diesen angefordert hat. Parallel dazu müssen sich die ukrainischen Zahnärzte einen Arbeitgeber suchen – wofür die Jobbörsen von Kammer und KZV gute Hilfestellung bieten.
Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) ergänzt: „Wir begleiten die Berufsaufnahme der ukrainischen Flüchtlinge wohlwollend und unbürokratisch.“
Für Praxispersonal gilt nicht die Vorgabe, sich beim Landesamt registrieren lassen zu müssen und einen Sprachtest nachzuweisen. Sie können nach Einschätzung der Praxisinhaber als Quereinsteiger eingestellt werden.
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