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Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 sind Vertragszahnärzte verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Schon heute werden in allen Bereichen – von der Anmeldung über die diagnostischen und therapeutischen Leistungen bis hin zum Notfall-, Hygiene- und Gerätemanagement – Instrumente des Qualitätsmanagementes angewandt. Häufig erfolgt dies ganz selbstverständlich in der Praxis, ohne dass es bewusst als QM wahrgenommen wird.
Die Landeszahnärztekammer Brandenburg bietet den Zahnärzten ein Onlineportal, zur Einführung und stetigen Weiterentwicklung des eigenen Qualitätsmanagementes, an. Das Onlineportal besteht aus zwei Komponenten:
Zum Einen das „normale“ ZQMS, das für alle Abläufe in der Zahnarztpraxis bestimmt ist und von dem Praxisinhaber und seinen Mitarbeitern genutzt werden kann.
Zum Anderen gibt es das ZQMS ECO Modell, das die betriebswirtschaftliche Seite einer Praxis betrachtet und sich hauptsächlich an den Praxisinhaber richtet.
Für die Mitglieder der Landeszahnärztekammer Brandenburg sind nach erfolgreicher Registrierung alle Bereiche kostenfrei nutzbar (Link siehe oben).
Gesetze/ Verordnungen/ Vorschriften
Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Praktische Hinweise für das ZQMS
Registrierung – Schritt für Schritt
Übersicht Themengebiete des ZQMS
Übersicht Themengebiete des ZQMS ECO
Veröffentlichungen
QualitätsManagementSystem (ZBB 1/2019)
Datenschutz: Versand von Patientendaten (BRAND-AKTUELL 1/2019)
Delegation in der Zahnarztpraxis (ZBB 1/2019)
Bestandsverzeichnis vs. Medizinproduktebuch (ZBB 1/2021)
ZQMS-Aktualisierung (ZBB 3/2020)