Ansprechpartnerin
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, sich im Bereich „Arbeitsschutz“ durch entsprechendes Fachpersonal (Betriebsarzt bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit) betreuen zu lassen. Die Wahl der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes obliegt dem Praxisinhaber selbst. Für die betriebsärztliche sowie sicherheitstechnische Betreuung in Zahnarztpraxen besteht für jeden Praxisinhaber die Möglichkeit, sich von den Rahmenvertragspartnern der LZÄKB oder anderen Anbietern beraten zu lassen.
Seit dem 01.01.2021 ist die Landeszahnärztekammer Brandenburg auch ein zuverlässiger Partner im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung. Es ist sowohl eine regelmäßige sicherheitstechnische Grundbetreuung als auch eine anlassbezogene Betreuung durch die LZÄKB möglich. Bei Fragen rund um dieses Thema und deren Inhalte wenden Sie sich bitte an Yvonne Burri, Referat Praxisführung (siehe oben: Ansprechpartnerin).
Unsere Rahmenvertragspartner bezüglich des Arbeitsschutzes sind unter dem Punkt „Rahmenvertragspartner“ mit den jeweiligen Vertragsinhalten zusammengefasst.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine zusätzliche betriebsärztliche Leistung, die nicht Teil der Grund- oder anlassbezogenen Betreuung ist. Bei der Suche eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners bieten folgende Internetseiten eine Hilfestellung an:
- Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V.
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Praxishinweise
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 (in Bearbeitung)
Aufbewahrungsfristen aufzeichnungspflichtiger Unterlagen
Ausnahmegenehmigung: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
Erfassungsbogen Nadelstichverletzung (NSV) | MemoCard NSV
Erste-Hilfe-Ausstattung – neue DIN seit 1. November 2021
Schwangerschaft einer Praxismitarbeiterin
Zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Patienten
Hygieneplan und Hygieneleitfaden des DAHZ
Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR)
Adressen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Betriebsärzte im Land Brandenburg
Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen
Untere Wasserbehörden in Brandenburg
Gesetze / Richtlinien / Vorschriften
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Veröffentlichungen
Abfallmanagement (ZBB 4/2019)
Arbeitsmedizinische Vorsorge – Handlungsempfehlung (ZBB 2/2019)
Arbeitsschutz – Rahmenvertragspartner AMD Guben und Arbeitsschutz Reckling (ZBB 1/2019)
Arbeitsschutz – Rahmenvertragspartner Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH Berlin; ergänzendes Angebot durch LZÄKB (ZBB 6/2020)
Bestandsschutz (ZBB 4/2019)
BGW – Freiwillige Unternehmerversicherung (BRAND-AKTUELL 2/2021)
BuS-Betreuung nach der DGUV-Vorschrift 2 – den Arbeitsschutz mit der LZÄKB gut organisieren (ZBB 2/2023)
Gefahrstoffe (ZBB 5/2019)
Gesetzliche „Impfpflicht“ gegen Masern (ZBB 2/2021)
Hilfsangebote bei Fachkräftemangel (ZBB 4/2019)
Masernschutzgesetz – Impfpflicht seit 1. März 2020 (ZBB 3/2020)
Masernschutzgesetz – Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021 verlängert (BRAND-AKTUELL 3/2021)
Mitarbeiterunterweisungen (ZBB 3/2021)
Siegelnahtfestigkeitsprüfung (ZBB 3/2020)
Untersuchungen bei Azubis (BRAND-AKTUELL 4/2021)
Zahnärztlicher Behandlungsraum vs. Funktions-/Eingriffsraum? (ZBB 3/2024)