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Zahnärztliche Notfallbehandlungen von an COVID-19 erkrankten Patienten im Land Brandenburg

Zahnärztliche Notfallbehandlungen von an COVID-19 erkrankten Patienten im Land Brandenburg

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Im Fall von an COVID-19 erkrankten bzw. wahrscheinlich erkrankten Patienten mit:

  • Traumen im Kopf-Gesichtsbereich,
  • bei Abszessen oder
  • medizinisch notwendigen Zahnextraktionen

muss die Behandlung mit erforderlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden. Wenn diese Schutzausrüstung in der Praxis nicht vorhanden ist, sollte die Behandlung in speziell darauf vorbereiteten Einrichtungen erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die unten genannten Einrichtungen stehen – bis auf die genannte Außnahme – nicht für den normalen Bereitschaftsdienst zur Verfügung; „normale“ zahnmedizinische Behandlungen wie eine Trep sind hier nicht möglich!

Anlaufstellen für die oben genannten Notfallbehandlungen:

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Sprechzeiten: Notfallbehandlungen Montag bis Freitag, nur tagsüber
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch an: 0355/46 33 55.

GLG Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus in Eberswalde;
Fachabteilung: Klinik für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie/Ästhetische und Plastische Operationen
Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall vorher telefonisch an: Tel. 0 33 34/69 21 93.
außerdem: Mo bis Do 8:00 bis 15:00 Uhr sowie Fr 8:00 bis 12:00 Uhr auch zahnmedizinische Notfallbehandlungen wie z.B. Trep. möglich. Hierfür gilt im Bedarfsfall die telefonische Anmeldung unter 01 73/395 13 69.

Klinikum Ernst von Bergmann
Charlottenstrasse 72, 14467 Potsdam
bitte fragen Sie im Notfall vorher telefonisch an: Tel. 0331/24 10.