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Aktualisierung der Fachkunde sowie der Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde sowie der Kenntnisse im Strahlenschutz

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Foto: proDente e.V.

Gemäß Strahlenschutzgesetzgebung müssen die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte sowie die Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Damit es nicht zu Fristversäumnissen kommt und damit möglicherweise ein neuer 24-Stunden-Kurs fällig wird, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Prüfen Sie rechtzeitig, ob im Jahr 2023 eine Aktualisierung erforderlich ist.

Entsprechende Aktualisierungskurse für Zahnärzte und ZFA sind unter

zu finden. Auch bundesweite Angebote sind nutzbar.