Der 32. Brandenburgische Zahnärztetag fand am 24./25. November 2023 zum Thema„Chirurgie – State-of-the-art bei kleinen und großen Operationen in Mundhöhle und Gesicht“ in der Messe Cottbus statt. Die wissenschaftliche Leitung hatte Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Max Heiland, Berlin. Den Festvortrag hielt der Jurist und Sachbuchautor Marco von Münchhausen zum Thema: „Prinzipien effektiver Selbstmotivation – der innere Schweinehund“.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie momentan zur einführenden Seite mit wichtigen Hinweisen zum Prozedere der Antragstellung sowie zum Antragsformular. In absehbarer Zeit gibt es für Sie ein Login-Bereich, in dem das Antragsformular mit Ihren Daten vorausgefüllt ist.
Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK mit vier neuen Stellungnahmen
Praxis
Motto „Tag der Zahngesundheit”
Zahnputzbrunnen und Kariestunnel ausleihen
Praxisbegehungen durch das LAVG
Seminar „Update Hygiene” vor Ort
Gut geplant in die eigenen vier Praxiswände
Fortbildung
Pfaff: In Berlin zum „Zahnmedizinischen Verwaltungskongress”
Intensive Fortbildung: Curriculum für junge [und neugierig gebliebene] Zahnärzte
KI in der Zahnmedizin: Chancen ergreifen, Veränderungen mitgestalten
Wissenswertes
DKV: Tipps für ein gesundes und aktives Leben
DfA: Nachhaltige Kooperation in Ausbildung, Zahnmedizin und sozialen Projekten
Job- und Praxisbörse | Anzeigen
Bitte beachten Sie als Anlage in diesem Rundschreiben:
freie Plätze bei Fortbildungskursen der LZÄKB
Kursseite Pfaff
Foto: pixapay
Teilnehmer der Bezirksstellenversammlungen im Jahr 2023 und die Mitglieder der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Brandenburg haben nachfolgende Umfrage initiiert. Für das Land Brandenburg soll dadurch ein Atlas über den Durchschnittsverdienst von:
* Zahnmedizinischen Fachangestellten (einschließlich alle bisherigen Berufsbezeichnungen sowie nach Aufstiegsfortbildung gestaffelt) und
* Quereinsteigern/nicht ausgebildetem Personal
entstehen. Vielen Dank, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Beantwortung der Fragen nehmen:
Die LZÄKB hat mit dem „Medizinischen Zentrallabor Altenburg“ einen Rahmenvertrag für die Restproteinbestimmung bis Ende 2024 geschlossen.
Die Restproteinbestimmung ist ein periodischer Nachweis für eine fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistung an Übertragungsinstrumenten.
Das akkreditierte MZLA stellt den Zahnärzten ein Probenentnahmeset sowie eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Den Test selbst führt die Praxis in Eigenregie durch und versendet die genommen Proben an das MZLA.
Nach der Laboranalyse erhält die Praxis einen aufbewahrungspflichtigen Prüfbericht.
–> Der Rahmenvertrag ist im ZQMS > Serviceportal > Praxisführung einsehbar.
20. April 2024 ab 10:00 Uhr – Kammerversammlung
Die achte Kammerversammlung innerhalb der achten Legislaturperiode findet statt am:
Samstag, dem 20. April 2024
im Hotel Esplanade Bad Saarow, Seestraße 49, 15526 Bad Saarow.
Die Kammerversammlung beginnt um 10:00 Uhr und ist für Kammerangehörige gemäß der Hauptsatzung der LZÄKB öffentlich. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir Interessierte, sich bis zum 8. April bei:
Bitte nutzen Sie den „Zukunftstag 2024“ im Land Brandenburg, um möglichst viele Schüler für einen Beruf in der Zahnarztpraxis zu begeistern – mögliche Aktivitäten sind im ZBB 1/2024 im Interview mit Thomas Graff nachzulesen. –> zur Internetseite „Zukunftstag“
22. April bis Anfang Juni 2024 – Protestaktion der Zahnärzteschaft „Mehr Praxisnähe, bitte!“
Mehr Informationen dazu demnächst.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 ermöglichen es die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung“, für Auszubildenden eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Mehr Informationen zur Kostenerstattung, Antragstellung inklusive Fristen und Link zum Antragsformular finden sich im nachfolgenden Faltblatt als PDF:
Gute und wichtige Gründe, um (endlich) ZFAs auszubilden
Ausbildungsvergütungen – Ausbildungsplatz
Ob Praktikumsplatz oder Zukunftstag – viele Stränge bedienen
Praxis
Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz
Strahlenschutzverordnung novelliert
Privates Gebührenrecht
Die Analogberechnung und ihre Erstattung
Abrechnung
Anwendung des Formulars KFO-Mehrkostenvereinbarung
Weg mit der Schriftform für Mehrkostenvereinbarung & Co
Fragen und Antworten
Fortbildung
Nachweis zur fachlichen Fortbildung
Curricula Junge Zahnärzte und Digitalisierung
Auswahl der nächsten Kurse der LZÄKB
ZMVK – Zahnmedizinischer Verwaltungskongress 2024
Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut
Moderne Antibiotikatherapie
Die Dentalfachmesse ist wieder da
Dentales Erbe
ZahnRat – Nachbestellungen
Recht
Urteil EuGH – Recht des Patienten auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte
Studium der Zahnmedizin
Start des Studiums der Zahnmedizin in Brandenburg
Auswahlverfahren der neuen Zahnmedizinstudenten
Termine
Wir gratulieren zum Geburtstag
Termin nächste Kammerversammlung
Verlagsseiten | Impressum
Foto: 4iMEDIA/LZÄKB-Archiv
Pflicht zur elektronischen Übertragung und Aufzeichnung der Expositionsparameter entfällt für Tubus- und für Panoramaschichtgeräte
Im November des Jahres 2022 hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Sie darüber informiert, dass vom 1. Januar 2023 an neu in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen nach § 114 der Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen müssen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
Diese Vorgabe entfällt für Tubus- und für Panoramaschichtgeräte!
Auf Antrag des Bundesrates wurde bei der Novellierung der Strahlenschutzverordnung eine Ausnahmeregelung für die genannten Gerätetypen eingeführt, da für diese mit der Forderung ein geringer Nutzen für die Qualitätssicherung einem erheblichen technischen und auch finanziellen Aufwand gegenübersteht und damit weder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch dem ALARA-Prinzip des Strahlenschutzes Rechnung getragen wird.
Mit dieser Änderung wird einer seit Jahren bestehenden Forderung der BZÄK Rechnung getragen, die von deren Vertretern in den Beratungen der staatlichen Gremien zum Gesetzgebungsverfahren wiederholt dringend angemahnt worden war.
Wichtiger Hinweis:
Praxen, für die bei einer Neuinstallation eines Dentalaufnahmegerätes mit Tubus und/oder eines Panoramaschichtgerätes im Jahr 2023 bei der Sachverständigenprüfung ein Mangel der Kategorie 3 festgestellt wurde, hatte die zuständige Stelle eine Frist von einem Jahr für die Mängelbeseitigung eingeräumt. Die betroffenen Praxen sollten deshalb kurzfristig Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen und den Mängelbescheid in diesem Punkt aufheben lassen.
Als weitere Änderungen wurden in die Strahlenschutzverordnung Ausnahmeregelungen für Fälle in denen die Originalprüfkörper der Abnahmeprüfung nicht mehr verfügbar sind (§§ 115 und 116) und die ebenfalls von der Zahnärzteschaft seit langem geforderte Absenkung der Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen zur Konstanzprüfung (§ 117) von zehn Jahren auf fünf Jahre aufgenommen.
Seit dem Sommer gab es die verschiedensten Veranstaltungen, die seitens der Landeszahnärztekammer Brandenburg (mit)organisiert wurden. Nun ist die Fotogalerie bis einschließlich der Kammerversammlung am 21. Oktober auf dem aktuellen Stand – da lohnen sich gleich mehrere Blicke:
Vielversprechende Klausurtagung mit ZÄK Mecklenburg-Vorpommern
Antrittsbesuch des neuen (KZVLB-)Vorstandes im Gesundheitsministerium
Gespräche in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch Oderland, Prignitz
Paro ist systemrelevant – Bilanz einer erfolgreichen Aufklärungskampagne
„Zähne zeigen“ für die präventionsorientierte Patientenversorgung
Patienteninformationssystem: ZahnRat soll noch digitaler werden
Themenschwerpunkt
Landespressekonferenz zum Start des Studienganges Zahnmedizin ab 2024 im Land Brandenburg
Dr. Martin Deichsel: Meine Hoffnung für Stadt und Land
Interview: Zahnmedizin-Studium an der MHB in Brandenburg
Auszug aus dem Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen
Schwedt: Das Studentenprojekt 2.0
IDZ-Studie zu Beweggründen zur Niederlassung von Zahnärzten
Zahnärzte im Land
Mut und Risiko haben sich gelohnt
Praxis
Röntgen: Keine Zeit zur Aktualisierung im Mutterschutz oder aus anderen Fehlgründen?
Neue Themenseite bei der gematik
Die systematische Behandlung von Parodontopathien in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
15 Jahre Prüfungsstelle bei der KZVLB
Neuzulassungen in der KZVLB
Praxismitarbeiter
Zukunftstag und Berufsmessen als Möglichkeit, für ZFA zu werben
Abrechnung
Fragen und Antworten
Privates Gebührenrecht
GOZ-Analyse – nehmen Sie schon daran teil?
Die Berechnung der digitalen Volumentomographie in der GOÄ
Fortbildung
Moderatorenausbildung für Gutachter-Qualitätszirkel
Drei Referenten, ein Thema – neues Fortbildungsformat
Praxistipps auf dem Wasser
Pfaff Berlin: Akupunktur, Komposit und Kieferorthopädie
Anmeldung für den 32. Brandenburgischen Zahnärztetag ab sofort möglich!
Curriculum für junge Zahnärzte
Zahnärztetag Mecklenburg-Vorpommern
Wissenswertes
Dankbarkeit treibt mich an – Anne Zibell organisiert den „Gedeckten Tisch“ in der Nikolaikirche
KZVLB beteiligt sich am Zukunftstag
Sportweltspiele 2023 der Medizin und Gesundheit in Kolumbien
Termine
Geburtstage, Trauer
Verlagsseite, Impressum
Wenn es in einer Kindertagesstätte oder Schule heißt: „Morgen kommt der Zahnarzt“ – dann herrscht bei den allermeisten Kindern große Freude. Denn sie wissen: Sie können ihre Zähne zeigen und erleben spielerisch, wie diese gesund erhalten werden können.
Das Ziel ist: Von Klein auf an sollen möglichst alle Kinder (mund-)gesund aufwachsen. Dafür sind vielfältige Maßnahmen zur Verhütung von Karies sowie weiteren Zahnkrankheiten notwendig, die Kinder regelmäßig erreichen. Für gesunde Zähne – ein Leben lang.
Der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, unterschrieb dazu vor 30 Jahren gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den Krankenkassenverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden die „Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg.“
Heute konstatiert er: „Das ist eine wahre Erfolgsgeschichte geworden. Dank der Teams des Zahnärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter, die Tag für Tag in unserem Flächenland Brandenburg unterwegs sind, haben sich die Zähne unserer Jüngsten erheblich verbessert.“ Aktuelle Daten aus der Gesundheitsberichterstattung zeigen, dass 12-Jährige Karies und ihre Folgen aus eigenem Erleben kaum noch kennen. 76 Prozent haben naturgesunde Zähne. 1993 lag dieser Anteil bei nur 15 Prozent. Ein Erfolgsfaktor ist die kontinuierliche und flächendeckende gruppenprophylaktische Betreuung der Kinder und Jugendlichen in Kita und Schule.
Jürgen Herbert weiter: „Die Kammer – und damit die gesamte brandenburgische Zahnärzteschaft – investiert sehr gern gemeinsam mit den anderen Partnern der Vereinbarung Jahr für Jahr in diesen wichtigen Baustein der Prävention. Auch bei der morgigen Jubiläumsveranstaltung zu ‚30 Jahren Brandenburger Gruppenprophylaxe‘ in Potsdam stellen wir als Kammer den Kariestunnel und Zahnputzbrunnen zur Verfügung, um den anwesenden Schülern unvergessliche und nachhaltige Erlebnisse zu bieten.
Später vielleicht mal Zahnarzt oder ZFA? Letztendlich hege ich ein bisschen die Hoffnung, dass sich unter den Schülern die Begeisterung hält und manche von ihnen später Zahnärzte oder Zahnmedizinische Fachangestellte werden – denn wir brauchen händeringend Zahnmediziner und qualifiziertes Personal, um die guten prophylaktischen Ansätze aus Kindheit und Jugend im Erwachsenenalter fortsetzen zu können.“
Hintergrund: Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg gem. § 21 SGB V
1993 wurde die Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg geschlossen. Unterzeichner sind das Gesundheitsministerium, die Landeszahnärztekammer, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Verbände der Krankenkassen.
Sie verständigen sich jährlich zur Umsetzung der Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg.
Eine Pressemitteilung der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 27. Juni 2023.
Kontakt: Jana Zadow-Dorr, Tel. 0173/38 93 643
v.l.n.r.: Benjamin Lassiwe (Vors. Landespressekonferenz), Dr. Eberhard Steglich, Prof. Hans-Uwe Simon, Dr. Gerrit Fleige, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Dr. Romy Ermler
Pressemitteilung vom 15. Mai 2023
Autoren: LZÄKB, KZVLB und MHB
Seit Bestehen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) sind beide Körperschaften stark daran interessiert, die Ausbildung von Zahnärzten in unserer Region zu etablieren. Nun soll der Traum Wirklichkeit werden: Ab dem Sommersemester 2024 werden für den Studiengang Zahnmedizin bis zu 48 Studierende pro Jahr aufgenommen. Damit soll langfristig die zahnmedizinische Versorgung im Land gesichert werden.
Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der LZÄKB, ist begeistert: „Für uns ist es sehr positiv, dass mit der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) ein Zahnmedizinstudium ab Sommersemester 2024 möglich sein wird. Als Berufsvertretung der Zahnärzte halten wir die Ausbildung von Zahnmedizinern im Land unbedingt für erforderlich, um die zahnmedizinische Versorgung im Flächenland Brandenburg zu gewährleisten und letztendlich zu stärken.“
Junge Zahnmediziner sollen im besten Fall im Land Brandenburg bleiben. Jürgen Herbert erläutert weiter: „Das Konzept des Studiums mit der ersten praktischen Ausbildung in Lehr- und Famulaturpraxen bietet zum einen für die Studenten von Anfang an die Möglichkeit, das Arbeiten in Praxen hautnah kennenzulernen. Zum anderen ist es für die Zahnärzten im Land DIE Chance, perspektivisch Kontakt zu künftigen Zahnärzten zu erhalten und potenzielle Nachfolger zu gewinnen.“
Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstandes der KZVLB, ergänzt: „Die Einführung eines zahnmedizinischen Studienganges in Brandenburg begrüßen wir sehr. Die Sicherstellung der Versorgung hängt auch von genügend zahnmedizinischem Nachwuchs ab, den Brandenburg dringend braucht. Die KZVLB unterstützt dieses Angebot nach Kräften, spricht hierzu mit allen Landkreisen und fördert die Studierenden.“
Körperschaften werben intensiv für eine finanzielle Unterstützung
Dr. Romy Ermler, LZÄKB-Vorstandsmitglied und in dieser Funktion Leiterin der AG „Uni“ sowie Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, wendet sich an weitere erforderliche Partner des neuen Studienganges: „Unsere beiden Körperschaften werben intensiv dafür, dass es eine finanzielle Unterstützung der Zahnmedizinstudenten durch Kommunen und kreisfreie Städte/Landkreise gibt. Denn genau hier werden die jungen Zahnmediziner zum Teil schon sehr intensiv erwartet. Ein Achtungszeichen und wichtiger Beitrag wäre ebenso die Unterstützung durch die Landesregierung, zum Beispiel in Form von Stipendien ähnlich der Landarztstipendien.“
MHB-Präsident: „Wir gehen den nächsten Entwicklungsschritt“
Zehn Jahre nach ihrer Hochschulgründung geht die MHB den nächsten wichtigen Entwicklungsschritt: Mit Unterstützung der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) startet zum Sommersemester 2024 der „Brandenburgische Modellstudiengang Zahnmedizin“ (BMZ). Unser Anspruch ist es, die gesundheitliche Versorgung in Brandenburg nachhaltig zu sichern und zu verbessern, so dass Brandenburg den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht mehr scheuen muss und vor allem die Menschen, die hier leben, bestens versorgt werden“, sagt MHB-Präsident Prof. Hans-Uwe Simon. Der Aufbau des BMZ ist laut Prof. Simon für das Land eine wichtige Maßnahme, um die drohende und zum Teil schon heute spürbare zahnärztliche Unterversorgung abzuwenden.
Hochmoderne Zahnklinik entsteht in Brandenburg an der Havel
Der Start des neuen, NC-freien Studiengangs Zahnmedizin ist für das Sommersemester 2024 geplant, Studienort ist Brandenburg an der Havel. „Neben Hamburg wird die Havelstadt damit einer der beiden Standorte in Deutschland sein, der das Studium nach der neuesten Modellklausel anbietet. Das bedeutet, dass das Studium modular aufgebaut ist und sich an der Praxis und den Patientinnen und Patienten orientiert. Auch gibt es kein separates Physikum und damit für Studierende kein Risiko, an dieser Hürde zu scheitern. Im Studium geht es um ein gesundheitliches Gesamtverständnis – sozusagen nicht nur um den einzelnen Zahn, sondern um den ganzen Patienten“, betont MHB-Kanzler Dr. Gerrit Fleige.
So wie auch in den anderen Studienangeboten der MHB gibt es eine große Nähe zur Praxis: Im Curriculum sind Praxistage festgeschrieben, die schon ab dem 2. Semester als Praxiswoche in medizinischen, zahnmedizinischen Praxen sowie Dentallaboren absolviert werden. Bis 2026 wird außerdem im ehemaligen E-Werk am alten Tramdepot im denkmalgeschützten Ambiente eine hochmoderne, leistungsstarke Zahnklinik entstehen, die bei der Ausbildung der Zahnmedizin-Studierenden eine wesentliche Rolle spielen wird. „Diese wird ein Versorgungsvolumen von bis zu 20 vergleichbaren Zahnarztsitzen haben“, prognostiziert Dr. Fleige.
„Als MHB sind wir zwar staatlich anerkannt, werden aber überwiegend nicht staatlich finanziert. Als Universität in kommunaler und freigemeinnütziger Trägerschaft erheben wir zur kostendeckenden Finanzierung Studiengebühren in Höhe von rund 132.000 Euro. So wie in der Medizin und Psychotherapie sollen auch in der Zahnmedizin attraktive Finanzierungsangebote dafür sorgen, dass ein Studium an der MHB keine Frage des Geldes wird, sondern eine Frage der Persönlichkeit und der Motivation bleibt. Wichtig zu betonen ist, dass wir als MHB anders als andere private Hochschulen keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Im Sinne eines Social Business wollen wir einen Beitrag leisten zur Sicherung und Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung. In Brandenburg. Und darüber hinaus“, ergänzt Dr. Fleige.
Bei der Bewerbung zählen so wie bei den anderen Studienangeboten der MHB Persönlichkeit, Motivation und Praxiserfahrung mehr als Abiturnoten. Auch wird ein Studium ohne Abitur möglich sein, so wie es das Brandenburgische Hochschulgesetz vorsieht. Es können bis zu 48 Studierende pro Jahr aufgenommen werden. Bewerbungen für das Sommersemester 2024 sind voraussichtlich ab Juli möglich.
Dr. Gerrit Fleige (l.) und Prof. Hans-Uwe Simon vor einem der MHB-Werbebanner für das Studium zur Zahnmedizin (Fotos: oben Martin Milanow, KZVLB, unten Jana Zadow-Dorr, LZÄKB)
Vertreterversammlung der KZVLB wählt neuen Vorstand
Der Protest wird fortgesetzt
Gemeinsam Gutes tun
Nichtrichterliche Beisitzer gewählt
Praxis
Arbeitszeiterfassung in der Zahnarztpraxis
Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz?
Geräte-Validierung – alles so, wie es sein soll?
Privates Gebührenrecht
Moderne PAR-Therapie für Privatversicherte
Spendenaufruf für die Erdbebenregion
Fortbildung
„Aufbereitung von Medizinprodukten“ für Quereinsteiger
Was ist was? Neuer Kurs für Quereinsteiger für den Start
Pfaff: Von Prothetik bis Prävention
Außerhalb des GKV-FinStG–Budgets
Abrechnung
Fragen und Antworten
Wissenswertes
22.000 Volunteers für Special Olympics World Games Berlin 2023
Mit dem Rennrad ans Nordkap
Virtuelle Realität auf dem Weg in das Gesundheitssystem
Termine
Geburtstage
Termin Kammerversammlung
Trauer
Verlagsseite | Impressum
Postkartenaktion der KZVLB und LZÄKB
Postkartenaktion der brandenburgischen Zahnärzteschaft
Die Proteste der brandenburgischen Zahnärzte gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) gehen weiter. Mit einer Postkartenaktion an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzen die brandenburgischen Zahnärzte gemeinsam mit ihren Patienten ihren Widerstand gegen die Sparmaßnahmen fort.
Durch die wieder eingeführte strikte Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 befürchten die Zahnärzte eine massive Verschlechterung der zahnmedizinischen Patientenversorgung und sehen insbesondere die Parodontitistherapie in Gefahr. Vor allem in Ostdeutschland sind aufgrund der Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung mehr Zahnarztpatienten von einer Parodontitis betroffen, einer Erkrankung, die nicht nur zu Zahnverlust führt, sondern auch das Risiko für Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht.
Seit Juli 2021 können gesetzlich Krankenversicherte deshalb eine mehrjährige Therapie gegen Parodontitis erhalten. Zahlreiche Praxen befürchten, dass Therapien nun abgebrochen werden müssen bzw. nur auf Kosten anderer Behandlungsbereiche weiterlaufen können. Die negativen Folgen für die Patienten wären weitreichend. Mit ihrem Protest dagegen machen sich die Zahnärzte zum Anwalt ihrer Patienten.
Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZV Land Brandenburg: „Wir sind empört über diese Kurzsichtigkeit. Kaum ist der Anspruch auf eine Langzeitbehandlung der Parodontitis gesetzlich verankert, werden der Versorgung diese Mittel schon wieder entzogen. Das ist keinem Patienten zu vermitteln. Wir sehen darin eine klare Abkehr von zukunftsgerichteter Präventionspolitik.“
Auch der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Jürgen Herbert, spricht sich klar gegen das Gesetz aus: „Zusätzlich zu den horrenden Energiepreisen und dem seit Jahren größer werdenden Problem des Nachwuchs- und Personalmangels in den Zahnarztpraxen verstärkt die aktuelle Entwicklung die ohnehin angespannte Situation der zahnärztlichen Versorgung im Land Brandenburg. Die mangelnde Planungssicherheit für den zahnärztlichen Nachwuchs wird für unsere Patienten zum Versorgungskiller“.
Die Zahnärzte des Landes Brandenburg fordern Gesundheitsminister Lauterbach zur Nachbesserung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf.
Gemäß Strahlenschutzgesetzgebung müssen die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte sowie die Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Damit es nicht zu Fristversäumnissen kommt und damit möglicherweise ein neuer 24-Stunden-Kurs fällig wird, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Prüfen Sie rechtzeitig, ob im Jahr 2023 eine Aktualisierung erforderlich ist.
Entsprechende Aktualisierungskurse für Zahnärzte und ZFA sind unter
zu finden. Auch bundesweite Angebote sind nutzbar.
Foto: Ulrike Besen
Zum 1. Januar 2023 ändern sich die Anforderungen bei der erstmaligen Inbetriebnahme zahnärztlicher Röntgengeräte – wir berichteten bereits im ZBB 5/2022 darüber. Inzwischen gibt es eine vorübergehende Lösung.
Alle Röntgengeräte, die ab dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb gehen, müssen gemäß § 195 Abs. 2 Satz 1 StrlSchV die Anforderungen nach § 114 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV erfüllen. Hierbei geht es um die Funktion zur elektronischen Ermittlung der Expositionsdaten der untersuchten Person und zur elektronischen Nutzbarmachung dieser Daten zur Qualitätssicherung.
Die meisten Gerätehersteller können dies derzeit technisch nicht gewährleisten.
Um die Inbetriebnahme neuer digitaler Röntgengeräte dennoch nicht zu behindern, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) folgendes klargestellt: Die Vollzugsbehörden (im Land Brandenburg das LAVG) können zulassen, dass Geräte, die die genannten Anforderungen bei Inbetriebnahme nicht erfüllen, dennoch in Betrieb genommen werden. Das BMUV geht allerdings davon aus, dass eine Mangelbehebung innerhalb eines Jahres aufsichtsbehördlich begleitet wird.
Die Hersteller werden aller Voraussicht nach im Jahr 2023 Lösungen dazu anbieten.
Hier ist auch die Initiative des Betreibers der Röntgenanlage erforderlich, um im vorgegebenen Zeitrahmen eine Lösung des Problems durch den Hersteller einzufordern.
Die Beseitigung des Mangels wird durch eine erneute Sachverständigenprüfung festgestellt.
Berlin, 19. Dezember 2022 – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vertreter der Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben gemeinsam eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entwickelt. Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet.
Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht ausreichend abdecken konnte, bringt die neue Vereinbarung mit insgesamt sechs sogenannten Analogabrechnungen nun eine vollständige Lösung. Damit wird die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Bundeszahnärztekammer und PKV sowie Beihilfe haben damit ihre Handlungsfähigkeit im Einsatz für eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Zahnmedizin erneut bewiesen.
Seite 3 Die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland
Berufspolitik Enorme Arbeit der Bundeszahnärztekammer Mit dem LFB in der Staatskanzlei
Vertreterversammlung der KZVLB in Potsdam In der Charité waren die Affen los Halbzeit beim Curriculum Junge Zahnärzte und ein Get together Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft verliehen Plakataktion gegen das Spargesetz
Themenschwerpunkt: 31. Brandenburgischer Zahnärztetag Erfreulich viele Teilnehmer beim Zahnärztetag in „Hybrid“-Form Grußwort der Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher Vom Patienten abhängig, wann weniger mehr sein kann Die Vorträge in aller Kürze Ein Ausflug in die Wissenschaft Extra Programm für junge Zahnärzte Fotoimpressionen und Termin Zahnärztetag 2023
Praxis Neuzulassungen in der KZVLB Prignitz: Umstrukturierung des Bereitschaftsdienstes Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in Brandenburg – letzter Teil Röntgen: Neue Geräte müssen Expositionsdaten aufzeichnen können ZahnRat: Fachlich fundiertes Gegenmodell zu Dr. Google
Privates Gebührenrecht Angaben von Mindestdauern in der Leistungsbeschreibung
Abrechnung Fragen und Antworten
Recht Aktuelle Rechtsprechungen aus dem „Schinnenburg-Newsletter“
Fortbildung UKPS: „Wir haben sehr hohe Erfolgsquoten“ Laborrechnung prüfen
Pfaff: Mit Energie ins neue Kursjahr
Wissenswertes Special-Olympics-Schwimmfest mit Tipps zur Mundgesundheit Edelmetallspenden helfen Waisenkindern und Witwen in Kenia Ein berufspolitischer Fels wird 80: Dr. Carl-Theodor Plöger Dr. Thomas Breyer bleibt Präsident der LZÄK Sachsen
Termine Wir gratulieren
ZFA-Prüfungstermine
Traueranzeigen
Impressum | Verlagsseite
Mit diesen Plakaten protestieren die brandenburgischen Zahnärzte in ihren Praxen gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Zahnärzteschaft informiert mit Plakataktion über die Folgen für die zahnmedizinische Versorgung
Mit einer Plakataktion protestieren die Zahnärzte des Landes Brandenburg am 7. Dezember 2022 gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG). Das Gesetz, welches der Bundestag trotz heftiger Kritik der Zahnärzteschaft, der Landesgesundheitsminister und des Bundesrates am 20. Oktober 2022 verabschiedet hat, führt zu einer strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024. Die Zahnärzte befürchten durch diese Sparmaßnahme eine massive Verschlechterung der zahnmedizinischen Patientenversorgung und sehen insbesondere die Parodontitistherapie in Gefahr.
In Ostdeutschland sind aufgrund der Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung mehr Zahnarztpatienten von einer Parodontitis betroffen, die nicht nur zu Zahnverlust führt, sondern auch das Risiko für Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich erhöht. Seit Juli 2021 können die gesetzlich Krankenversicherten deshalb eine mehrjährige Therapie gegen Parodontitis erhalten. Zahlreiche Praxen befürchten, dass Therapien nun abgebrochen werden müssen bzw. nur auf Kosten anderer Behandlungsbereiche weiterlaufen können. Die negativen Folgen für die Patienten wären weitreichend.
Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZV Land Brandenburg: „Erst im vergangenen Jahr wurde der Anspruch auf eine Langzeitbehandlung der Volkskrankheit Parodontitis gesetzlich verankert. Vielen Patienten konnte dadurch wirkungsvoll geholfen werden. Mit der im GKVFinStG enthaltenen strikten Budgetierung werden der Versorgung diese Mittel wieder entzogen. Das ist keinem Patienten zu vermitteln. Wir sehen darin eine klare Abkehr von zukunftsgerichteter Präventionspolitik.“
Der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Jürgen Herbert, befürchtet eine Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum und spricht sich klar gegen das Gesetz aus: „Zu aktuell horrend steigenden Preisen für Energie und dem seit Jahren größer werdenden Problem des Nachwuchs- und Personalmangels in den Zahnarztpraxen verstärkt die aktuelle Entwicklung die ohnehin angespannte Situation der zahnärztlichen Versorgung im Land Brandenburg“.
Dipl.-Stom. Jürgen Herbert Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg
Dr. Eberhard Steglich Vorsitzender des Vorstandes der KZV Land Brandenburg
Eine Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 7. Dezember 2022
Kontakte:
KZVLB: Christina Pöschel, Tel. 0331/2977 474, christina.poschel@kzvlb.de
LZÄKB: Jana Zadow-Dorr, Tel. 0355/3 81 48-15, jzadow-dorr@lzkb.de