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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

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Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Patienten über das behauptete Vorliegen von Behandlungsfehlern und deren Folgen zu vermitteln.

Kommt eine Einigung nicht zustande, kann ein ordentliches Gericht angerufen werden.

Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Vorsitzender ist ein Richter. Beisitzer sind besonders fachlich qualifizierte Zahnärzte, das heißt, Gutachter bzw. Zahnärzte, die diesen Anforderungen entsprechen.

Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind unabhängig, weisungsungebunden und nur dem Gesetz, ihrem Gewissen und ihrer fachlichen Überzeugung verantwortlich. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben insbesondere ihre Kenntnisse aus der Verhandlung und den ihnen zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit in der Schlichtungsstelle fort.