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10 goldene Regeln zur Gesunderhaltung der Zähne

10 goldene Regeln zur Gesunderhaltung der Zähne

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Mythos: Ein Apfel ersetzt das Zähneputzen. Fakt ist, dass Äpfel Vitamine und Mineralstoffe enthalten und daher gesund sind. Auch das Kauen von fester Nahrung fördert die Mundgesundheit. Apfelkauen beseitigt zwar in einem geringen Maß oberflächliche Beläge. Die Zahnbürste ersetzt ein Apfel jedoch keinesfalls. Zu beachten ist außerdem, dass Fruchtsäure und Fruchtzucker den Zahnschmelz angreifen können. Deswegen sollte man sich ausgewogen ernähren und Pausen bei Säurezufuhr durch rohes Obst und Gemüse berücksichtigen. Ansonsten können sogenannte Erosionen entstehen. (Foto: proDente e.V.)
1. für alle Altersgruppen:
  • sorgfältige Mundhygiene mit fluoridhaltiger Zahnpasta (mindestens zweimal pro Tag)
  • korrekte Zahnputztechnik, mindestens bis zum Schulalter Nachputzen durch die Eltern
  • individuelle Anleitung auch für Jugendliche und Erwachsene
  • geeignete Zahnbürste verwenden und regelmäßig austauschen
  • ab dem Jugendalter weitere Hilfsmittel wie Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürsten verwenden
  • abends nach dem Zähneputzen keine zuckerhaltigen Getränke oder Nahrungsmittel mehr konsumieren
 
2. für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr:
  • kombinierte Karies-Rachitits-Prophylaxe (Fluorid- und Vitamin D-Tabletten), sofern ihre Fertignahrung nicht fluoridhaltig ist bzw. mit fluoridhaltigem Mineralwasser zubereitet wurde
  • im Land Brandenburg Nutzung des Prophylaxe-Passes Mutter & Kind
 
3. vom 3. Lebensjahr an:
  • lebenslange regelmäßige Kariesprophylaxe mit Fluoriden durch konsequente Verwendung von fluoridiertem Jodsalz oder andere systematische Fluoridierungsmaßnahmen (zum Beispiel durch Tabletten)
  • im Land Brandenburg Nutzung des Prophylaxe-Passes Vorschulkinder
 
4. nach dem Durchbruch der ersten Zähne:
  • zahnmedizinische Betreuung je nach individuellem Erkrankungsrisiko
  • im Land Brandenburg Nutzung des Prophylaxe-Passes Vorschulkinder
 
5. vom Schulalter an:
  • 1 x wöchentliche abendliche Anwendung von Fluoridgelee, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko
  • im Land Brandenburg Nutzung des Prophylaxe-Passes Schulkinder
 
6. bei Kindern und Jugendlichen:
  • Fissurenversiegelung der Backenzähne zum Schutz vor Karies
  • im Land Brandenburg Nutzung des Prophylaxe-Passes Schulkinder
 
7. Ernährung:
  • ausgewogene und vielseitige Ernährung für die allgemeine Gesundheit und Mundgesundheit
  • keine zuckerhaltigen Flüssigkeiten für Saugflaschen (beim Dauernuckeln können sonst schwere Gebissschäden entstehen
  • kein häufiger, über einen längeren Zeitraum verteilter Verzehr zuckerhaltiger Nahrungsmittel
  • unangemessener Einsatz von Nahrungs- und Genussmitteln gefährdet auch den Zahnhalteapparat (zum Beispiel erhöht starkes Rauchen das Risiko für parodontalen Knochenabbau)
 
8. Speichelfluss:
  • kräftiges Kauen fördert den Speichelfluss, wodurch sich das Kariesrisiko verringert
  • empfohlen wird auch das Kauen von (zuckerfreiem) Kaugummi zum Beispiel nach dem Genuss von Zwischenmahlzeiten, um den Speichelfluss zu fördern
 
9. Zahnarztbesuch:
  • Häufigkeit richtet sich nach dem Erkrankungsrisiko
  • Kinder und Jugendliche mindestens zweimal im Jahr
  • Erwachsene mindestens einmal je Jahr
  • frühzeitig erkannte Schäden können rückgängig gemacht, aufgehalten oder substanzschonend behoben werden
  • auch parodontale Erkrankungen lassen sich vielfach erfolgreich bekämpfen, wenn sie frühzeitig erkannt und die Ursachen beseitig werden
 
10. Prophylaxe für alle:
  • Kinder und Erwachsene aller Altersstufen profitieren von Vorbeugung vor Karies und parodontalen Erkrankungen
  • für Erwachsene sind zum Beispiel auch Trainingsprogramme, Lokalfluoridierungen, die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder die gezielte Senkung der Zahl von schädlichen Keimen angebracht

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeszahnärztekammer: