Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hat Gutachter berufen, die Privatgutachten bzw. Gerichtsgutachten anfertigen.
- allgemeine Zahnheilkunde
- konservierende Zahnheilkunde
- Parodontologie
- Prothetik
- Implantologie
- Chirurgie
- Kieferorthopädie
- Gebührenrecht (GOZ/GOÄ).
Die von der Kammer bestellten Gutachter arbeiten nach der Richtlinie der Landeszahnärztekammer Brandenburg und erfahren eine regelmäßige fachliche sowie juristische Qualifizierung.
Der Gutachter beurteilt objektiv und neutral einen ihm vorgestellten Behandlungsfall aus zahnmedizinischer Sicht und nimmt Stellung, ob die stattgefundene oder vorgesehene Behandllung nach den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Regeln der zahnärztlichen Kunst (Lege artis) zu beurteilen ist.