Ansprechpartner
Ansprechpartnerin
Zuständiges Vorstandsmitglied
ZA Matthias Weichelt
Aufgaben der Gutachter
Gutachtenaufträge werden von Patienten, von Gerichten oder sonstigen Institutionen erteilt.
Die vom Vorstand der LZÄKB berufenen Gutachter sind einer hervorragenden Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit verpflichtet.
Die Aufgaben eines Gutachters, dessen Pflichten sowie der Umgang mit den Gutachten sind in der Gutachterrichtlinie der LZÄKB festgeschrieben:
Zum Gutachter berufen werden können alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte, die seit mindestens sieben Jahren praktisch als Zahnarzt tätig sind und eine ständige und umfassende Fortbildung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen können.
Bei Neubewerbungen sind die allgemeinen und fachspezifischen Fortbildungsnachweise der letzten fünf Jahre gemäß Formblatt der LZÄKB einzureichen.