
Die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Beschränkung auf Fachzahnärzte würde bedeuten, dass diese Behandler künftig nicht mehr zur Versorgung beitragen könnten. Die Projektion auf Brandenburg zeigt: In der Folge würden zahlreiche Landkreise unmittelbar in die Unterversorgung rutschen. Mittelfristig ist auch eine Nullversorgung auf Landkreisebene nicht auszuschließen.


