
René Wilke, Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg, warnt vor Versorgungsengpässen durch den geplanten Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen. In einem Schreiben an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg teilt er die Sorge der Körperschaft und verweist insbesondere auf die Risiken für die Versorgung in ländlichen Regionen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) hatten sich bereits im Frühjahr an die Landesregierung gewandt. Hintergrund ist der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Dieser sieht vor, kieferorthopädische Leistungen künftig auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. Rund 64.000 kieferorthopädische Behandlungen pro Jahr, die bislang im Land von approbierten Zahnärzten ohne Fachzahnarztstaus erbracht werden, dürften dann nicht mehr stattfinden.
„Die damit verbundenen möglichen Folgen für die Versorgung im Land Brandenburg sehe ich, ebenso wie Sie, als problematisch an“, schreibt Wilke. Zudem teilt er die Einschätzung der KZVLB, dass die Einführung des Fachzahnarztvorbehalts „Versorgungsengpässe in der ambulanten kieferorthopädischen Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – mit sich bringen könnte“. Nach Angaben des Ministers hat sich das Land Brandenburg bereits im Bundesratsverfahren dafür eingesetzt, die vorgesehene Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt zu streichen.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land Brandenburg die möglichen Folgen für die Versorgung ernst nimmt und klar benennt“, sagt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB. „Wer die zahnmedizinische Versorgung in einem Flächenland wie Brandenburg sichern will, darf funktionierende Strukturen nicht ohne Not schwächen. Die Gesetzespläne würden die Situation für viele Familien spürbar verschärfen.“ Dies bekräftigt auch Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der LZÄKB: „Schon heute stoßen die kieferorthopädischen Kapazitäten in vielen Regionen an ihre Grenzen. Weitere Beschränkungen führen zu noch größeren Versorgungslücken, von denen vor allem Kinder und Jugendliche betroffen sind.“
Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich am 10. Juli 2026 abgeschlossen. Die KZVLB und LZÄKB werden den weiteren Verlauf gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer aufmerksam verfolgen. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bürger bleibt das zentrale Ziel.
Eine Pressemitteilung der KZVLB und der LZÄKB vom 15. Juni 2026


