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Famulatur
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) sowie die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) entwickelten ein Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen gemäß § 15 der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (ZApprO vom 8. Juli 2019).
Darin finden sich Hinweise zur Famulatur, Informationen zur Auswahl von Famulaturpraxen inklusive Musterauswahlkriterien, mögliche Schwerpunkte der Kenntnisvermittlung innerhalb des Praktikums inklusive Muster-Aufgabenkatalog sowie Vorschläge zur Evaluation.