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Ausländische Zahnärzte

Ausländische Zahnärzte

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist die zuständige Behörde für Entscheidungen, wenn es um die Erteilung der Approbation von Zahnärzten sowie einer befristeten Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde (Berufserlaubnis) geht.

Im Fall einer im Ausland erworbenen zahnärztlichen Ausbildung setzt die Approbation oder Berufserlaubnis die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes voraus. Die Überprüfung des Ausbildungsstandes obliegt dem LAVG.

Für die Durchführung von Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Fachsprachtests für Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb dieses Approbations- und Berufserlaubnisverfahren schloss das LAVG mit der Landeszahnärztekammer Brandenburg für das Land Brandenburg eine Vereinbarung:

–> Vereinbarung vom 9. Februar 2015, zuletzt geändert am 20.12.2018

–> Verfahrensordnung zur oben genannten Vereinbarung

Mit den nachfolgenden PDF-Dokumenten erhalten Sie detaillierte Informationen des LAVG zum Thema:

–> Hinweise zum Fachsprachtest im Rahmen der zahnärztlichen Approbationsverfahren im Land Brandenburg

–> Hinweise zur zahnärztlichen Kenntnisprüfung im Land Brandenburg