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Tod des Praxisinhabers

Tod des Praxisinhabers

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Der Tod kommt meist unerwartet. Umso schwieriger ist es für die Hinterbliebenen, einen klaren Kopf zu bewahren und alle organisatorischen Notwendigkeiten im Auge zu behalten. Nach dem Tod des Praxisinhabers sind einige Dinge zu beachten und ebenfalls verschiedene Mitteilungen und Unterlagen sowohl an die Landeszahnärztekammer Brandenburg als auch an andere Unternehmen einzureichen.

Ein grober Überblick wird durch den nachfolgenden Leitfaden, den die LZÄKB entwickelt hat, gegeben. Er soll gleichzeitig eine Hilfestellung bei der Abarbeitung der Notwendigkeiten sein.

Der Leitfaden enthält einerseits einige allgemeine Hinweise, wenn der Praxisinhaber verstorben ist, andererseits die Kontaktdaten, an die Sie sich wenden können, um eventuell noch offene Fragen klären zu können.