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Zahnärztliche Stelle Röntgen

Zahnärztliche Stelle Röntgen

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Zahnärzte oder deren Fachpersonal sollten jedem Patienten eine kompetente und intensive Beratung geben. Viele Patienten sind im Gebiet der Zahnheilkunde nicht fit und verstehen somit nicht so schnell die Problematik oder das weitere Vorgehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, spielt eine verständliche Beratung – ganz besonders anhand von Röntgenaufnahmen – eine große Rolle. (Foto: proDente e.V.)

Kontakt über:

Ansprechpartnerin

Gesine Fritzsche
Zahnärztliche Stelle Röntgen

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-50
gfritzsche@lzkb.de

Ansprechpartnerin

Ulrike Besen
Referat Praxisführung | Zahnärztliche Stelle Röntgen

Parzellenstr. 94
03046 Cottbus

Telefon 0355/38148-12
UBesen@lzkb.de

Zahnärztliche Stelle Röntgen – Zusammensetzung

Vorsitzender
Dr. med. Harald Renner, Cottbus

Stellvertreter
Zahnarzt Carsten Stutzmann, Cottbus

Mitglieder
Dr. med. Michael Schindler, Luckenwalde

Zahnarzt Jan Trojanowski, Crinitz

Dr. med. Dr. med. dent. Alexander Steiner, Neuruppin

Zahnärztin Christiane Büttner, Lübben

Zahnarzt Thomas Graff, Peitz

beratendes Mitglied
Dipl.-Ing. (FH) Carsten Richter, Cottbus

Die Durchführung von Prüfungen und Beratungen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV ist Hauptaufgabe der Zahnärztlichen Stelle Röntgen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (AVw-GebO) vom 1. September 1992 in der jeweils gültigen Fassung.

Aktuelles

Änderung der Strahlenschutzordnung zum 16. Januar 2024

Aktualisierung der Fachkunde sowie der Kenntnisse im Strahlenschutz

ZBB 6/2022: Neue Geräte ab 01.01.2023 müssen Expositionsdaten aufzeichnen können

Praxishinweise

Abgrenzungsvertrag zwischen mehreren Strahlenschutzverantwortlichen

Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisung Datenweitergabe digitaler Röntgenbilder als Ausdruck

Aufbewahrungsfristen Röntgen

DICOM-Format: Vorerst keine Pflicht mehr – Versand von Röntgenbildern im DICOM-Format (ZBB 2/2020)

Handgehaltene Röntgeneinrichtungen

Konstanzprüfungen, Formulare

Konstanzprüfaufnahmen, Anfertigen, mit Fehlerquellen

Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz für Auszubildende

Quereinsteiger und Röntgen

Rechtfertigende Indikation

Rechtfertigende Indikation (ZBB 5/2021)

Rechtliche Grundlagen

Strahlenschutz in der Schwangerschaft

Termine rund um den Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Unterweisung helfender Personen

Unterweisung Mitarbeiter

Basisinformationen

AWMF-Leitlinien für den Röntgenbereich:
–> S2k-Leitlinie Dentale digitale Volumentomographie
–> Leitlinie „Radiologische Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich (S1)“

Durchführungsempfehlungen zur QS bei Röntgeneinrichtungen

Gebühren der ZSQR

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierenderStrahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz

Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) von 2015

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 

Aktualisierungskurse Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

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