- Zahnärztliche Stelle Röntgen – Zusammensetzung
- Aktuelles
- Praxishinweise
- Basisinformationen
- Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

Die Durchführung von Prüfungen und Beratungen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV ist Hauptaufgabe der Zahnärztlichen Stelle Röntgen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (AVw-GebO) vom 1. September 1992 in der jeweils gültigen Fassung.
Zahnärztliche Stelle Röntgen – Zusammensetzung
Vorsitzender
Dr. med. Harald Renner, Cottbus
Stellvertreter
Zahnarzt Carsten Stutzmann, Cottbus
Mitglieder
Dr. med. Michael Schindler, Luckenwalde
Zahnarzt Jan Trojanowski, Crinitz
Dr. med. Dr. med. dent. Alexander Steiner, Neuruppin
Zahnärztin Christiane Büttner, Lübben
Zahnarzt Thomas Graff, Peitz
beratendes Mitglied
Dipl.-Ing. (FH) Carsten Richter, Cottbus
Kontakt über:
Ansprechpartnerin
Aktuelles
Aktualisierung der Fachkunde sowie der Kenntnisse im Strahlenschutz
ZBB 6/2022: Neue Geräte ab 01.01.2023 müssen Expositionsdaten aufzeichnen können
Praxishinweise
Abgrenzungsvertrag zwischen mehreren Strahlenschutzverantwortlichen
Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Arbeitsanweisung Datenweitergabe digitaler Röntgenbilder als Ausdruck
DICOM-Format: Vorerst keine Pflicht mehr – Versand von Röntgenbildern im DICOM-Format (ZBB 2/2020)
Handgehaltene Röntgeneinrichtungen
Konstanzprüfaufnahmen, Anfertigen, mit Fehlerquellen
Leitlinie „Radiologische Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich (S1)“
Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz für Auszubildende
Rechtfertigende Indikation (ZBB 5/2021)
Strahlenschutz in der Schwangerschaft
Termine rund um den Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Unterweisung helfender Personen
Basisinformationen
Durchführungsempfehlungen zur QS bei Röntgeneinrichtungen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz
Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) von 2015
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)