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Einleitung
Hygiene ist eine wichtige Säule der Infektionsprophylaxe. Aufgrund fortschreitender Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik werden auch die geforderten Hygienemaßnahmen immer komplexer. Der Fokus des Gesetzgebers liegt dabei im Infektionsschutz der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Umsetzungen von Maßnahmen werden dementsprechend allen Gesundheitseinrichtungen auferlegt.
Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Behandlungsspektren und organisatorischer Möglichkeiten der Zahnarztpraxen bedeutet dies eine enorme Herausforderung für die Praxisinhaber von heute.
Eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke sowie nachfolgende Praxishinweise sollen als Hilfestellung für ein praxiskonformes Hygienemanagement dienen.
Adressen
Übersicht Gesundheitsämter im Land Brandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Gesetze/ Verordnungen / Vorschriften/ Richtlinien
Reinigung und Desinfektion von Flächen –> Empfehlung der RKI-KRINKO
Aufbereitung von Medizinprodukten –> Empfehlung der RKI-KRINKO
Händehygiene –> Empfehlung der RKI-KRINKO
Hygieneleitfaden und Hygieneplan von Bundeszahnärztekammer und DAHZ
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
Medizinproduktebetreiberverordnung
Medical Device Regulation (MDR)
Verbund für angewandte Hygiene e.V.
(mit Verzeichnis der vom VAH geprüften Desinfektionsmittel und Verfahren)
Praxishinweise
Amalgamabscheider – Anforderungen an den Betrieb
Amalgamabscheider – Hinweise (ZBB 2/2022)
Aufbewahrungsfristen aufzeichnungspflichtiger Unterlagen
Risikobewertung von Medizinprodukten
Routinekontrollen | Periodische Prüfungen
Umgang mit Praxiswäsche nach TRBA 250
Umgang mit Wasser führenden Systemen
Validierung von Aufbereitungsprozessen
Validierung – Nachweis von Sachkenntnissen
Zahnärztliche Behandlung von HIV-positiven Patienten
Veröffentlichungen
Spritzschutz am Handwaschbecken? (ZBB 3/2024)
Externe validierte Aufbereitung der Praxiswäsche nach TRBA 250 – Rahmenvertragspartner (ZBB 3&2024)
Medizinprodukteverordnung – MDR – gilt ab 26. Mai 2021 (BRAND-AKTUELL 3/2021)
Praxiswäsche (ZBB 5/2019)
Restproteinbestimmung – Rahmenvertrag (ZBB 3/2020)
Sachkenntnisse für die Aufbereitung von Medizinprodukten (BRAND-AKTUELL 6/2021)
Validierung – Rahmenverträge (BRAND-AKTUELL 1/2019)
Verpackungsgesetz (BRAND-AKTUELL 1/2019)