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Praxisführung – Dies & Das

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Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern/geflüchteten Ukrainern

Um Sprachprobleme zu überwinden, stellt die BZÄK Anamnesebögen und Patienteninformationen in den am häufigsten benötigten Fremdsprachen zur Verfügung.

Im Epidemiologisches Bulletin  sind die akut behandlungsbedürftigen, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können, veröffentlicht.

Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf zahnmedizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat zu diesem Thema ein Informationsblatt und Piktogrammheft für Zahnärzte erstellt. Es bietet eine Übersicht über die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen sowie allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren.

Darüber hinaus hat die KZV Land Brandenburg auf ihrer Internetseite im internen Bereich – Service für die Praxis weitere Informationen zur zahnärztlichen Behandlung von Asylbewerbern zusammengetragen.

 

Rote Liste

Zur jährlich erscheinenden „Roten Liste“ greifen Ärzte und Apotheker, wenn sie präzise Informationen zu Arzneimitteln benötigen. Dort findet man beispielsweise Informationen zu Medikamenten im Zusammenhang mit Schwangerschaften, bei Alkoholkonsum oder im Straßenverkehr. Weiterhin behandelt werden rechtliche und medizinische Hinweise zu Betäubungsmitteln, Impfempfehlungen oder Notfalldepots.

Die ROTE LISTE® versteht sich als Arzneimittelverzeichnis für Deutschland. Die Einträge erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis. Daher ist der Umfang umfassend, aber nicht vollständig.

Der Aufbau der ROTEN LISTE®:

  • orientiert sich an Indikationen aufgefächert in 88 Hauptgruppen
  • bietet zusammenfassende Signaturen für die Übersicht zu speziellen Informationen zu Wirkstoffgruppen
  • umfasst prägnante, kurz gefasste Produktinformationen
  • stellt Hintergrundinformationen für die Praxis in den Sonderkapiteln zur Verfügung

–> zur Roten Liste

App für die Betriebssysteme iOS und Android (sehr empfehlenswert!)

Die „Rote Liste Arzneimittel“-App ermöglicht es Ihnen, die Einträge der ROTEN LISTE® auch offline abzurufen. Sie ist somit jederzeit nutzbar, wenn es schnell um fundierte, zuverlässige Arzneimittelinformationen geht. Die ROTE LISTE®-Einträge enthalten zum Teil eine direkte Verlinkung auf Fachinformationen auf fachinfo.de. Letztere sind rein online nutzbar.

Erhältlich in folgenden App-Stores:

–> Apple

–> Google

Auch in einer Zahnarztpraxis geht nichts ohne Medikamente. Nützliche Nachschlagewerke sind dabei die „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ sowie die „Rote Liste für Zahnärzte“. (Foto: AdobeStock)

Informationen über zahnärztliche Arzneimittel

Die „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA) geben einen ausgezeichneten Überblick über die in der Zahnmedizin zur Anwendung kommenden Arzneimittel in allen Therapiebereichen. Sie sind für die tägliche Praxis sehr empfehlenswert.

Die aktualisierte Ausgabe der Informationen 01/2020 steht allen Zahnärzten auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer zur Verfügung. In der überarbeiteten Version sind nun Themen wie „Überempfindlichkeiten und Allergien auf Arzneimittel“ zu finden. Die IZA steht als PDF-Download zur Verfügung:

–> Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA)